Neuordnung des Vollservice für Restmüll, Papier/Pappe und Bioabfall
In der offentlichen Sitzung am 27. Mai 2025 beschloss der Gemeinderat die Neugestaltung des Vollservice bei der Abfallsammlung für Restmüll, Bioabfall und Papier/Pappe im Karlsruher Stadtgebiet. In einem fortlaufenden, stadtteilbezogenen Prozess wird die Änderung der Abholung bei bestimmten Behälterstandplätzen neu geregelt.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Flyer 1,71 MB (PDF).
Allgemeine Fragen Presse und Bürgerschaft
Mit Vollservice ist das Holen und Zurückstellen der Abfallsammelbehälter vom Standplatz durch Mitarbeitende des Team Sauberes Karlsruhe (TSK) gemeint. Von Teilservice wird gesprochen, wenn die Abfallsammelbehälter an den Straßen- oder Gehwegrand gestellt und von dort durch die Mitarbeitenden des TSK geleert werden.
Bereitstellen bedeutet, dass die zu leerenden Abfallsammelbehälter frühestens am Vorabend frei zugänglich und direkt an den Straßen- oder Gehwegrand zur Abholung gestellt werden. Die Bereitstellung kann durch die Hausverwaltung, die Hauseigentümerin/den Hauseigentümer oder die von diesen beauftragten Personen erfolgen. Die Abfallsammelbehälter sind nach der Leerung unverzüglich wieder zurück an den Standplatz zu stellen.
Grundsätzlich ist das Aufstellen von Abfallsammelbehältern zum Zweck der Abfuhr im Randbereich öffentlicher Geh- und kombinierter Geh- und Radwege gestattet. Dies fällt unter den allgemein anerkannten Anliegergebrauch und dient dem öffentlichen Interesse und Zweck der geordneten Abfallentsorgung. Die Aufstellung muss dabei so erfolgen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger, Verkehrsteilnehmende und Fahrzeuge nicht gefährdet werden. Bitte beachten Sie, dass eingehauste Abfallsammelbehälter und Behälter, die hinter Toren stehen, nicht frei zugänglich sind und somit im Vollservice mit entsprechenden Gebühren geleert werden.
Das TSK passt den Leistungsumfang des Vollservice an.
Ab Juni 2025 bis etwa September 2026 werden stadtteilweise Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie alle Anwohnerinnen und Anwohner angeschrieben, um bei Bedarf eine Standplatzanpassung der zweirädrigen Abfallsammelbehälter zu veranlassen. Dies betrifft die Abfallfraktionen Restmüll, Bioabfall und Papier/Pappe.
Der einfache Weg zum Standplatz darf künftig
- höchstens 35 Meter Entfernung zum Fahrbahnrand
- nicht mehr als zehn Stufen
- eine maximale Steigung von fünf Prozent
aufweisen.
Grundstücke, die diese Bedingungen nicht erfüllen, erhalten eine schriftliche Information. Die Betroffenen haben dann drei Monate Zeit, entweder den Standplatz anzupassen oder eine Bereitstellung der Abfallsammelbehälter am Straßenrand (Teilservice) zu organisieren.
Ab 2027 können die meisten Haushalte in Karlsruhe zwischen Vollservice und Teilservice wählen. Wer sich künftig für den Teilservice entscheidet, zahlt entsprechend angepasste Müllgebühren.
Ja. Das TSK wird auch weiterhin an Haustüren klingeln, um den Standplatz der Abfallsammelbehälter zu erreichen.
Die Entsorgung des Abfalls ist in Karlsruhe in der Abfallentsorgungssatzung geregelt. Die dort enthaltenen Vorgaben und die gelebte Realität passen bisher nicht zueinander. Die aktuelle Satzung gibt zum Beispiel vor, dass der Standplatz maximal 15 Meter vom Fahrbahnrand entfernt sein darf und ohne Stufen mit einer Steigung von maximal fünf Prozent erreichbar sein muss. Diesem Ideal wird man gerade im älteren Baubestand häufig nicht gerecht. Deshalb werden in der Praxis auch Abfallsammelbehälter geholt, die schwerer zu erreichen sind. Jetzt soll der satzungsrechtliche Vollservice an die Realität angepasst werden. Die Neuordnung schafft eine klare Definition des angebotenen Service im ganzen Stadtgebiet und behält weiter einen hohen Bürgerservice. Gleichzeitig genügt sie auch den Anforderungen an einen zeitgemäßen, sicheren Arbeitsplatz der Mitarbeitenden des TSK.
Die neuen Vorgaben sind das Ergebnis einer ausführlichen internen Prüfung. Die Kundenzufriedenheit stand dabei im Mittelpunkt. Der Vollservice sollte für möglichst viele Haushalte erhalten bleiben. Gleichzeitig ist die Gesundheit der Mitarbeitenden verstärkt in den Fokus gerückt. Die neuen Vorgaben bringen beides in Einklang.
Die Neuordnung bietet weiterhin einen Vollservice in bekanntem Umfang für 93,5 Prozent aller Standplätze in der Stadt. Dies entspricht insgesamt etwa 34.600 Standplätzen. Für etwa 2.400 Standplätze (6,5 Prozent) können zukünftig keine Vollserviceleistungen mehr im bisher praktizierten Umfang durch das TSK angeboten werden.
Die Vorgaben wurden in Abstimmung zwischen dem TSK, dem örtlichen Personalrat und dem städtischen Arbeitssicherheitsdienst unter Beteiligung der Mitarbeitenden erarbeitet und festgelegt.
Die Wertstoffsammlung liegt laut Verpackungsgesetz in der Zuständigkeit der Betreiber Dualer Systeme (BDS). Leistungen, die nicht unter die kommunale Zuständigkeit fallen, können grundsätzlich auch nicht durch eine städtische Satzung geregelt werden. Die neue Satzung könnte für die Wertstofferfassung nur dann bindend sein, wenn diese auch ausdrücklicher Bestandteil eines künftigen Vertrages (Abstimmungsvereinbarung) mit den dualen Systemen werden würde. Die Stadtverwaltung strebt eine Harmonisierung der Leistungen für alle Müllfraktionen - inklusive den Wertstoffen - an.
Weite Teile des Stadtgebiets sind betroffen. In Kerngebieten mit viel Fußgängerverkehr in der Innenstadt, in Teilen von Mühlburg und von Durlach bleibt der Vollservice jedoch vollständig erhalten. Auch bei Standplätzen, die die oben genannten Bedingungen überschreiten, werden in diesen Gebieten die Abfallsammelbehälter weiterhin wie gewohnt abgeholt.
Kerngebiet Innenstadt
Kerngebiet in Mühlburg
Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten ein Schreiben des TSK, wenn ihr Stadtteil umgestellt wird.
Ein Grundstück ist betroffen, wenn der Standplatz mehr als 35 Meter entfernt von der Fahrbahn steht, der Standplatz nur durch die Überwindung von mehr als zehn Stufen oder einer Steigung von mehr als fünf Prozent erreicht werden kann. Dies betrifft die zweirädrigen Abfallsammelbehälter für Restmüll, Bioabfall und Papier/Pappe. Für die vierrädrigen Abfallbehälter ergeben sich keine Änderungen.
Wann die Umstellung in den Stadtteilen erfolgt, erfahren Sie hier. Mieterinnen und Mieter wenden sich bitte direkt an ihre Vermieterin oder ihren Vermieter.
Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten ein Anschreiben des TSK. Drei Monate nach Erhalt des Schreibens haben die Betroffenen Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten. Bei Standorten, die nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen, kann ein alternativer Standplatz auf privatem Grund eingerichtet werden, wenn dieser den neuen Vorgaben des Vollservices entspricht. Dieser muss per E-Mail an standplatz(at)tsk.karlsruhe.de gemeldet werden. Falls kein alternativer Standplatz auf Ihrem Grundstück eingerichtet werden kann, wird eine Bereitstellung der Abfallsammelbehälter für Restmüll, Bioabfall und Papier/Pappe am Straßen- oder Gehwegrand notwendig (Teilservice). Die Bereitstellung kann durch die Hausverwaltung, die Hauseigentümerin/den Hauseigentümer oder die von diesen beauftragten Personen erfolgen.
Das TSK bietet individuelle Standplatzberatungen auf Anfrage an, um gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern einen alternativen, satzungskonformen Behälterstandplatz auf privatem Grund zu finden. Beratungswünsche können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer nach Erhalt des Anschreibens an standplatz@tsk.karlsruhe.de oder über die Behördennummer 115 an das TSK richten.
Falls Abfallbehälter an unterschiedlichen Stellen auf dem Grundstück stehen, sollten sich die Betroffenen im Zweifel per E-Mail an standplatz(at)tsk.karlsruhe.de oder über die Behördennummer 115 an das TSK wenden.
Bei TSK ist nur der am weitesten entfernte Abfallsammelbehälter als Standplatz gespeichert. Daher werden im oben beschriebenen Fall die Betroffenen per Anschreiben kontaktiert und dazu aufgefordert nach einem neuen Standplatz zu suchen.
Im Vollservice wird der Behälterstandplatz von zweirädrigen Abfallbehältern für Restmüll, Bioabfall und Papier/Pappe auf maximal 35 Meter Entfernung zwischen Fahrbahnrand und Standplatz, bis zu zehn Stufen und fünf Prozent Steigung festgelegt. Neben diesen Vorgaben muss der Standplatz auf einer privaten Fläche und verkehrssicher eingerichtet werden. Detaillierte Informationen zum Standplatz finden Sie hier 2,30 MB (PDF).
Die Herausforderung für die Mitarbeitenden des TSK zeigt sich vor allem in der Dauer und Häufigkeit der täglichen Belastungen. Auf einigen Touren sind Behälter über zahlreiche Treppenstufen und sehr große Entfernungen zu transportieren, was in der hohen Belastungsdichte zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und erhöhten Unfallgefahren führt.
Ja. Die Haushalte, die nach den neuen Vorgaben bereitstellen müssen oder auch künftig selbst freiwillig am Straßen- oder Gehwegrand bereitstellen wollen, bezahlen ab Januar 2027 angepasste Gebühren für den Teilservice. Hierzu erhalten Sie Anfang 2026 weitere Informationen.
Ausnahme 1: Für vierrädrige Abfallsammelbehälter (1.100 Liter und 770 Liter) ändert sich nichts. Sie werden wie bisher im Vollservice geleert, denn sie sind durch abschließbare Feststellbremsen und das deutlich höhere Gewicht schwer zu bewegen. Außerdem können sie bei nicht ordnungsgemäßer Betätigung der Bremse ins Rollen kommen, was gefährlich sein kann.
Ausnahme 2: Der Vollservice in den Kernstadtgebieten in der Karlsruher Innenstadt Karlsruhe, in Mühlburg und in Durlach wird weiterhin in vollem Umfang erbracht, auch über die festgelegten Begrenzungen hinaus. Gründe hierfür sind das hohe Fußgängeraufkommen, die Vielzahl an Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben sowie die Wahrung eines repräsentativen Stadtbildes. (Verweis auf Karten unter "Ist das gesamte Stadtgebiet von den Änderungen betroffen?")
Ja, der Behälterstandplatz kann innerhalb der festgelegten Grenzen angelegt werden. Es empfiehlt sich jedoch, diesen möglichst nah an der Abladestelle anzulegen. Bei Neubauten sind baurechtliche Bestimmungen zu beachten. Detaillierte Informationen zum Standplatz finden Sie hier 2,30 MB (PDF).
Ja, Sie dürfen Ihre zweirädrigen Abfallsammelbehälter am Tag der Leerung bereitstellen und wieder zurückstellen, auch wenn der Standplatz den Vorgaben entspricht.
Ab Januar 2027 beabsichtigt das TSK eine Wahlmöglichkeit zwischen Voll- und Teilservice im gesamten Stadtgebiet einzuführen, unter Berücksichtigung der neuen Satzungskriterien. Wer sich dann für den Teilservice entscheidet, zahlt entsprechend angepasste Müllgebühren.
Das TSK wird alle Bürgerinnen und Bürger ab Januar 2026 mit einer umfassenden Öffentlichkeitskampagne über die Einführung der Wahlmöglichkeit informieren.