Der Winterdienst der Stadt Karlsruhe
Nach dem letzten Winterdiensteinsatz der Saison ist noch lange nicht Schluss. Denn bereits dann beginnen die Planungen für die nächste Winterzeit:
- 670 Straßenkilometer mit rund 1.200 Räum- und Streukilometern
- 230 Kilometer Radwege
- 640 Haltestellen, öffentliche Flächen und Fußgängerüberwege
müssen in Räum- beziehungsweise Streutouren eingeteilt und aufgrund der Erfahrungen der Vorsaison optimiert werden. Zum Wintereinbruch müssen 33 Großstreufahrzeuge und andere Winterdienstfahrzeuge und Geräte startklar gemacht werden, damit die für den Winterdienst eingeteilten Mitarbeitenden der städtischen Ämter, Ortsverwaltungen, kommunalen Gesellschaften und Fremdfirmen dafür sorgen können, dass Sie sicher durch den Winter kommen.
Die Straßen werden priorisiert geräumt:
- Priorität 1: Bundes- und Landesstraßen, die das Karlsruher Stadtgebiet durchqueren, die Hauptverkehrs- und Hauptverbindungsstraßen innerhalb des Stadtgebietes sowie alle Buslinien und Gefahrenstellen
- Priorität 2: verkehrswichtige Nebenstraßen oder sonstige Gefahrenstellen
- Alle übrigen Straßen werden im Rahmen unserer Leistungsfähigkeit geräumt und gegebenenfalls bestreut.
Radverkehrsanlagen
Seit 2011 verbessert die Stadt Karlsruhe unter Beteiligung von ADFC und VCD das Angebot an Radwegen, die auch im Winter befahrbar sind. Dadurch ist ein zusammenhängend geräumtes Netz sichergestellt. Um eine optimale Räumung des Radnetzes gewährleisten zu können, werden Radwege entlang von Fahrbahnen zeitversetzt bearbeitet.
Fußwege
Verkehrswichtige Fußgängerüberwege und öffentliche Gehwegflächen, bei denen keine Anliegerverpflichtung besteht, werden geräumt und bestreut.
Ziel unserer Winterdienstmaßnahmen ist es, den Verkehrsteilnehmenden eine möglichst hohe Sicherheit zu garantieren. Gleichzeitig soll die Umweltbelastung durch das Streuen möglichst gering gehalten werden.
Die Stadtverwaltung hat sich im Einklang mit bundesweiten Erkenntnissen und Erfahrungen eines reduzierten Streusalz-Einsatzes – nachgewiesen durch die Forschungsgemeinschaft für Straßen- und Verkehrswesen – dafür entschieden, nur dort, wo es aus Sicherheitsgründen unbedingt erforderlich ist, Salz einzusetzen. Damit werden Bäume und Sträucher an Straßen und Plätzen weitgehend geschont, ohne die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu gefährden.
Ab und zu kommt es vor, dass gerade dann, wenn Sie mit dem Räumen von Schnee fertig sind, das städtische Räumfahrzeug vorbeifährt und Sie danach erneut Schneereste auf Ihrem frisch geräumten Gehweg vorfinden.
Seien Sie bitte nicht verärgert über den Winterdienst leistenden Mitarbeitenden. Die Arbeit fordert in dieser Zeit besondere Konzentration, da mit dem überbreiten Schneeschild ohne Schaden anzurichten durch zugeparkte Straßen gefahren werden muss. Haben Sie Verständnis dafür, dass der Fahrende nicht kurzfristig den Schneeschieber von einer zur anderen Seite bewegen kann. Das würde zu viel Zeit kosten. Zeit ist kostbar während der Räum- und Streuperiode. Unsere Mitarbeitenden haben ein großes Streckennetz zu bewältigen und sind bei Schnee und Eis bereits in den frühen Morgenstunden für Sie und Ihre Sicherheit im Einsatz.
Räumpflicht der Bevölkerung
Gemäß der entsprechenden Satzung der Stadt Karlsruhe sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte und Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße liegen oder von ihr einen Zugang haben, für das Räumen und Bestreuen der Gehwege verantwortlich. Zu den Straßen gehören auch Wege und Plätze. Vermietende können die Räum- und Streupflicht per Mietvertrag auf den Mietenden übertragen.
Bitte beachten Sie: Aus Umweltschutzgründen dürfen nur abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden. Salz oder salzhaltige Mittel dürfen nicht eingesetzt werden. Sie schädigen die Tier- und Pflanzenwelt und belasten unsere Flüsse. Auch die empfindlichen Hundepfoten werden durch Salz gereizt.
Für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt gilt es in der Winterzeit die jährlichen Winterdienstpflichten zu beachten.
- Alle Straßenanliegende, egal ob Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümer, Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter oder Erbbauberechtigte, die an einer öffentlichen Straße, an Wegen oder Plätzen wohnen, sind zum Winterdienst verpflichtet!
- Das bedeutet, dass die Gehflächen von Schnee und auftauendem Eis zu räumen und bei Glätte zu streuen sind, damit ein gefahrloses Begehen möglich ist. Und es muss sichergestellt sein, dass bei Tauwetter ein Wasserabfluss möglich ist.
- Die Verpflichtung zum Winterdienst beginnt früh. Sie müssen werktags bis 7.30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr den sogenannten Anliegerverpflichtungen nachkommen.
- Wenn es während des Tages weiterschneit oder durch Niederschläge weiterhin zur Glättebildung kommt, müssen Sie unter Umständen wiederholt die Gehwege vor dem Grundstück räumen oder streuen.
- Diese Pflicht endet erst um 21 Uhr!
Für das Räumen und Streuen von Gehwegflächen tragen die Anliegenden die Verantwortung. Bitte führen Sie die Räumpflicht gewissenhaft durch, damit alle Fußgängerinnen und Fußgänger sicher und gefahrlos unterwegs sein können. Bitte bedenken Sie, dass Stürze – besonders für die älteren Bürgerinnen und Bürger – schlimme Folgen haben können. Für Ihre Unterstützung sagen wir herzlichen Dank!
Folgende Flächen müssen von den Verantwortlichen geräumt und gestreut werden:
- Gehwege entlang von Fahrbahnen,
- gemeinsame Rad- und Gehwege, die keine Trennlinie haben und durch ein entsprechendes Verkehrsschild gekennzeichnet sind,
- Fußwege und Treppenwege.
Gehwege, Fußwege und gemeinsame Rad- und Gehwege sind auf dreiviertel der Breite, höchstens bis 3 Meter zu räumen und zu bestreuen. Für getrennte Rad- und Gehwege (Verkehrsschild mit senkrechtem Trennstrich zwischen Rad- und Fußgängerzeichen) besteht die Anliegerverpflichtung nur für den Gehweg.
Darüber hinaus besteht eine Räum- und Streupflicht für:
- Flächen am Rande der Fahrbahn, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind. Diese sind auf 1,50 Meter Breite zu räumen und zu bestreuen.
- Flächen am Rande von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen. Diese sind auf 3 Meter Breite zu räumen und zu bestreuen.
- Vergewissern Sie sich rechtzeitig, ob der Schneeschieber in Ordnung und ausreichend Streumaterial vorhanden ist.
- Informieren Sie sich täglich über die Wetterlage!
- Stehen Sie früher auf – der Winterdienst erfordert Zeit!
- Achten Sie auf umweltfreundliche Streumittel. Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstumpfenden Streumitteln wie Splitt, Sand oder Granulat. Salz oder salzhaltige Stoffe sind aus Umweltschutzgründen laut Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen von Gehwegen verboten.
- Steigen Sie möglichst um auf öffentliche Verkehrsmittel (Fahrplanauskunft des Karlsruher Verkersverbunds)
- Machen Sie Ihr Fahrzeug winterfest – Sommerreifen oder mangelndes Profil sind eine Gefahr für Sie und Andere!
- Gewähren Sie Winterdienstfahrzeugen Vorfahrt – halten Sie entsprechende Durchfahrtsmöglichkeiten frei. Schneepflüge sind bis zu 3,50 Meter breit.
- Parken Sie bitte möglichst nahe am Fahrbahnrand.
- Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehweges und nicht auf die Straße, damit bei Tauwetter ein guter Wasserablauf gewährleistet ist.
Wir wünschen Ihnen einen unfallfreien Winter!