Wahlmöglichkeiten
Bürgerinnen und Bürger können ab Januar 2026 bis zum 30. April 2026 entscheiden, wie ihr Abfall ab 2027 geholt wird. Das Team Sauberes Karlsruhe (TSK) führt für die 2-rädrigen Abfallbehälter der Fraktionen Restmüll, Papier/Pappe und Bioabfall die Wahlmöglichkeit zwischen Voll- und Teilservice ein.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Flyer. 761 KB (PDF)
Sie haben Fragen?
Das Team Sauberes Karlsruhe informiert die Bürgerinnen und Bürger in der Tourist-Information am Marktplatz:
- Freitag, 27. März
10:30 bis 18 Uhr - Samstag, 28. März
11 bis 15 Uhr
Änderung der Servicestufe
In welcher Servicestufe bin ich?
Aktuell ist die Stadt Karlsruhe in zwei Entsorgungsgebiete eingeteilt. In den Stadtteilen Hohenwettersbach, Neureut, Grünwettersbach, Palmbach und Wolfartsweier werden die Abfallbehälter im Teilservice entsorgt. In den übrigen Stadtteilen gibt es einen Vollservice.
FAQ - Projekt Neugestaltung Vollservice für die Abfallfraktionen Restmüll, Papier/Pappe und Bioabfall
Mit Vollservice ist das Holen und Zurückstellen der Abfallbehälter vom Standplatz durch Mitarbeitende des Team Sauberes Karlsruhe (TSK) gemeint. Von Teilservice wird gesprochen, wenn die Abfallbehälter an den Straßen- oder Gehwegrand gestellt und von dort durch die Mitarbeitenden des TSK geleert werden.
Bereitstellen bedeutet, dass die zu leerenden Abfallbehälter frühestens am Vorabend frei zugänglich und direkt an den Straßen- oder Gehwegrand zur Abholung gestellt werden. Die Bereitstellung kann durch die Hausverwaltung, die Hauseigentümerin/den Hauseigentümer oder die von diesen beauftragten Personen erfolgen. Die Abfallbehälter sind nach der Leerung unverzüglich wieder zurück an den Standplatz zu stellen.
Grundsätzlich ist das Aufstellen von Abfallbehältern zum Zweck der Abfuhr im Randbereich öffentlicher Geh- und kombinierter Geh- und Radwege gestattet. Dies fällt unter den allgemein anerkannten Anliegergebrauch und dient dem öffentlichen Interesse und Zweck der geordneten Abfallentsorgung. Die Aufstellung muss dabei so erfolgen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger, Verkehrsteilnehmende und Fahrzeuge nicht gefährdet werden. Bitte beachten Sie, dass eingehauste Abfallbehälter und Behälter, die hinter Toren stehen, nicht frei zugänglich sind und somit im Vollservice mit entsprechenden Gebühren geleert werden.
Wenn Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Servicestufe zufrieden sind, müssen Sie nichts unternehmen. Wer sich dagegen im jetzigen Teilservicegebiet mehr Unterstützung wünscht, kann in Zukunft den Vollservice wählen.
Achtung ist geboten bei Bürgerinnen und Bürgern, die im aktuellen Vollservicegebiet ihre Abfallbehälter freiwillig am Straßen- oder Gehwegrand bereitstellen – sie profitieren künftig bei Wahl des Teilservice von angepassten Gebühren. Dafür müssen Sie jedoch die Servicestufe ändern lassen, da sie im Vollservice in der Datenbank geführt werden. Die Ersparnisse können zwischen circa zehn bis 18 Prozent gegenüber den Vollservicepreisen liegen – je nachdem wie viele Haushalte den Teilservice wählen.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Servicestufe ändern wollen, können ihren Wechselwunsch über das Formular auf der Homepage unter tsk.karlsruhe.de/wahl oder über die Behörden-nummer 115 mitteilen.
Die zu leerenden Abfallbehälter müssen im Teilservice frühestens am Vorabend frei zugänglich und direkt an den Straßen- oder Gehwegrand gestellt werden. Die Abfallbehälter sind nach der Leerung unverzüglich wieder zurück an den Standplatz zu stellen.
Der einfache Weg zum Standplatz darf künftig
- höchstens 35 Meter Entfernung zum Fahrbahnrand
- nicht mehr als zehn Stufen
- eine maximale Steigung von fünf Prozent
aufweisen.
Die Wertstoffsammlung liegt laut Verpackungsgesetz in der Zuständigkeit der Betreiber Dualer Systeme (BDS). Leistungen, die nicht unter die kommunale Zuständigkeit fallen, können grundsätzlich auch nicht durch eine städtische Satzung geregelt werden.
Aufgrund des hohen Fußgängeraufkommens, der Vielzahl an Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben sowie zur Wahrung eines repräsentativen Stadtbildes werden in diesen Gebieten die Abfallbehälter weiterhin wie gewohnt abgeholt.
Kerngebiet in Durlach
Kerngebiet in Mühlburg
Kerngebiet Innenstadt
Eine Änderung ist zunächst nur einmal im Jahr möglich. Für das Jahr 2027 muss die Meldung bis 30. April 2026 erfolgen.
Für das Jahr 2028 sollte die Meldung bis 30. April 2027 erfolgen.
Die Bereitstellung kann durch die Hausverwaltung, die Hauseigentümerin/den Hauseigentümer oder die von diesen beauftragten Personen wie zum Beispiel einem Hausmeisterservice erfolgen.
Der genaue Unterschied in den Gebühren kann erst festgelegt werden, wenn das TSK weiß, wie viele Adressen den Teilservice und wie viele den Vollservice wählen. Aktuell rechnet das TSK mit einer Vergünstigung zwischen zehn bis 18 Prozent.
Beispielrechnung:
Ja, aber im Teilservice müssen die Behälter bereitgestellt werden. Bereitstellen heißt, dass die zu leerende Tonne frühestens am Vorabend durch die Bewohnerinnen und Bewohner an den Straßen- oder Gehwegrand gestellt und nach der Leerung wieder zurückgebracht wird.
Eingehauste Abfallsammelbehälter und Behälter, die hinter Toren stehen, werden im Vollservice mit entsprechenden Gebühren geleert.
Nein, grundsätzlich ist ein dauerhaftes Abstellen der Abfallsammelbehälter auf öffentlicher Fläche nicht gestattet. Das Bereitstellen auf öffentlicher Fläche ist nur für die Leerung kurzfristig erlaubt.
Sofern Sie in der Nähe vom Straßen- oder Gehwegrand ein Privatgrundstück besitzen und dieses den Anforderungen von einem Standplatz entspricht, können die Behälter im Vollservice geleert werden. Der Teilservice beinhaltet weiterhin ein eigenständiges Bereitstellen der Abfallsammelbehälter an den geplanten Leerungstagen.
Nein, im Vollservice werden die Abfallbehälter vom Standplatz auf privatem Grund geholt. Der Standplatz muss den Vorgaben entsprechen.
Sofern der Weg/die Straße nicht anfahrbar ist, gilt der nächstmögliche auf öffentlicher Fläche liegende Haltepunkt für das Abfallsammelfahrzeug. Das bedeutet, dass die Behälter am Straßen- oder Gehwegrand im Einmündungsbereich bereitgestellt werden müssen.
Grundlage für die Servicestufe ist der Restabfallbehälter. Bei einem 4-rädrigen Restabfallbehälter kann kein Teilservice gewählt werden.
Ja, Grundlage für die Servicestufe ist der Restabfallbehälter.
Sofern Sie keine Bereitstellungspflicht (zum Beispiel bei Verpressung oder Standplatz mit großer Steigung) haben, ändert sich für Sie nichts, da die Behälter trotz Teilservice-Gebiet jetzt schon im Vollservice am Standplatz geholt werden. Wenn Sie einen 4-rädrigen Restmüllbehälter haben, werden Ihnen die Gebühren für den Vollservice berechnet.
Die verpressten Behälter müssen auch weiterhin bereitgestellt werden. Sollten Sie einen kleinen Restabfallbehälter auf einem den Vorgaben entsprechenden Standplatz haben, haben Sie dennoch die Wahl zwischen Vollservice und Teilservice.
Standorte mit Bereitstellungspflicht werden automatisch im Teilservice geleert.
Die Wahlmöglichkeit wird zeitgleich in allen Stadtteilen eingeführt. Aus Fairness- und Transparenzgründen werden dann auch erst die Gebühren angepasst.
Das TSK benötigt bereits im Frühjahr 2026 die Entscheidung, weil im Hintergrund sehr viele Vorbereitungen laufen: Die Gebühren müssen neu berechnet , die Touren müssen neu geplant und eine neue Satzung muss beschlossen werden.
Mit diesem Projekt wird die bisher unterschiedliche Regelung in den Stadtteilen vereinheitlicht und eine faire Wahlmöglichkeit für Karlsruhe geschaffen. Aktuell ist die Stadt Karlsruhe in zwei Entsorgungsgebiete eingeteilt. In den Stadtteilen Hohenwettersbach, Neureut, Grünwettersbach, Palmbach und Wolfartsweier werden die Abfallbehälter im Teilservice entsorgt. In den übrigen Stadtteilen gibt es einen Vollservice.